Fritzsche & Steinbach Bürosysteme GmbH Chemnitz / Dresden

Wir feiern 20 Jahre Fritzsche und Steinbach Bürosysteme

News

20.12.2023

Frohe Weihnachten

Liebe Kunden, Partner, Freunde und Mitarbeiter,

bereits in wenigen Tagen ist Weihnachten und ein weiteres turbulentes Jahr neigt sich dem Ende.
 
Auch in diesem Jahr haben wir uns wieder dazu entschieden, auf Geschenke zu verzichten und unterstützen stattdessen mit einer Spende an den Kinderarche Sachsen e.V. einen regionalen Träger der Jugendhilfe.
 
Als verlässlicher Partner für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vermittelt die Kinderarche Wärme, Geborgenheit, Halt und Zuwendung und erschließt für die ihr anvertrauten jungen Menschen neue Lebensperspektiven. Wir hoffen, dass diese Entscheidung auch in Ihrem Sinne ist.

Wir bedanken uns bei Ihnen, liebe Kunden, Partner, Freunde und Mitarbeiter für die Zusammenarbeit und das Vertrauen. Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen in 2024 und hoffen, dass Sie im Kreise Ihrer Lieben ein besinnliches Weihnachtsfest und den Jahreswechsel genießen können.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von Fritzsche und Steinbach Bürosysteme GmbH

16.12.2021

"Wir sind Ricoh-Partner"

3 Fragen an die Geschäftsführer Rüdiger Fritzsche und Axel Steinbach.

Link zum Unternehmenssteckbrief:
Ricoh Partner: Fritzsche & Steinbach


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere auch Einkaufbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Auftragserteilung

An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme schriftlich bestätigt worden ist.
Die Verantwortung für Auswahl und Benutzung der Geräte und Waren liegt beim Kunden. Überholte Geräte werden unter Verwendung neuer bzw. neuwertiger Teile hergestellt. Überholte Geräte sind als solche im Vertrag gekennzeichnet. Es handelt sich dabei um gebrauchte Geräte.

3. Lieferzeiten

Der Käufer kann Teillieferungen im zumutbaren Maße nicht zurückweisen. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstiger von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne das der Käufer Schadenersatzansprüche oder Nachlieferungen geltend machen kann. Bei Abrufbestellungen ist der Käufer spätestens 14 Tage nach bestätigtem Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muss mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen. Ist infolge betrieblicher Umstände eine geschlossene Lieferung nicht möglich, behalten wir uns Teillieferungen vor. Die Teillieferung gilt in jedem Fall als selbstständiges Geschäft. Es erfolgt hierfür eine gesonderte Rechnung. Der Käufer hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Auslieferung des Gesamtauftrages zu bezahlen.

4. Versand

Die Lieferung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung frei oder unfrei je nach Vereinbarung an die Adresse des Käufers. Die Gefahr für Beschädigung und Untergang geht mit Übergabe der Ware auf das Transportfahrzeug auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat. Jede durch uns nicht zu vertretende Lagerung kann dem Kunden berechnet werden. Der Verkaufsgegenstand ist unversichert zu übersenden, wenn schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere auch bis zur Bezahlung eines sich aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Saldos. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Gegenständen verbinden, die nicht in unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß § 947 BGB ein Miteigentum. Der Kunde ist ferner berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferte Vorbehaltsware ohne Be- oder Verarbeitungen einem oder mehrere Abnehmer zu veräußern, jedoch nicht zu einem unter dem Verkaufspreis liegenden Preis. Wird dabei der Verkaufspreis den Abnehmern gegenüber gestundet, so hat der Kunde sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung in Höhe des ursprünglichen Verkaufspreises an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltswaren an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages verwandt, so tritt der Kunde die Forderung aus diesen Verträgen bereits jetzt im gleichen Umfang an uns ab, wie dies bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Der Käufer verpflichtet sich, uns hierfür sämtliche Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen dafür auszuhändigen. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet, so ist uns schriftlich Mitteilung zu machen, und zwar unter Anschluss des Pfandprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses. Gerät der Käufer in Insolvenz so haben wir gegen den Insolvenzverwalter die gleichen Rechte wie gegen den Käufer selbst.

6. Rechnung

Rechnungsbeträge und übrige Kosten sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungslegung fällig. Bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der EZB.

7. Zahlungsweise

Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend.
Werden die in Punkt 6 genannten Zahlungen vom Käufer nicht vereinbarungsgemäß geleistet, so sind wir unbeschadet übriger Rechte berechtigt, das Gerät 10 Tage nach vorheriger schriftlicher Ansage in Besitz zu nehmen und aus den Räumen des Käufer zu entfernen. Die Rücknahme des Gerätes bedeutet keinen Rücktritt vom Kaufvertrage. Für den Fall, daß wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, ist der Käufer verpflichtet, alle uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu ersetzen. Wir werden dem Käufer im Falle der vollständigen Zahlung des Kaufpreises ein gleichwertiges Gerät desselben Typs übergeben.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Wird bei Zahlungsverzug des Bestellers, Käufers etc. ein Inkassounternehmen beauftragt, sind die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten, mit Ausnahme des Erfolgshonorars, vom Besteller, Käufer etc. zu tragen. Muss der sich im Verzug Befindliche mehr als einmal gemahnt werden, so wird für jede weitere Mahnung eine Mahnpauschale von 15,00 Euro erhoben.

8. Gewährleistung und Haftung

Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit zum Zeitpunkt der Übergabe durch einen autorisierten Spediteur oder Lieferanten. Von der Gewährleistung sind alle durch den Betrieb des Gerätes verursachten Verschleißreparaturen oder Wartungsarbeiten (wie z.B. Ersatz von Selen-Trommeln, Bändern, Entwicklern, Reinigungsfilzen, Abstreifwischern, Bürsten, Reinigungsrollen etc.) ausgeschlossen. Dasselbe gilt für sämtliche Reinigungsarbeiten und Justagen. Natürlicher Verschleiß und eintretende Beschädigungen, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, gehören nicht zur Beschaffenheit, die zwischen uns und dem Käufer vereinbart wurde. Zur vereinbarten Beschaffenheit gehört aber, daß die Spezifikationen des gelieferten Kaufgegenstandes geringfügig von den Spezifikationen des gelieferten Kaufgegenstandes abweichen dürfen.
Soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgesehen ist, ist die Gewährleistung je nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Nachlieferung beschränkt. Der Käufer kann bei gescheiterter Nachbesserung Nachlieferung verlangen. Die Nachbesserung ist gescheitert, wenn der Mangel nach der 3. Nachbesserung im wesentlichen nicht beseitigt ist.
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadens- oder Aufwendungsersatz sind, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgesehen ist, ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei Garantien und Gewährleistungen die von den Herstellern angeboten werden, sind Beanstandungen über uns direkt an diese zu richten. Der Käufer hat Beanstandungen innerhalb kürzester Frist, max. 8 Arbeitstage, gegenüber uns anzuzeigen. Reklamationen bzw. Mängelrügen geben dem Kunden nicht das Recht, mit der Zahlung zurückzuhalten bzw. den Kaufpreis zu mindern.
Soweit gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist, sind mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften der Kaufsache oder Garantiezusagen, welcher Art auch immer, dar.

9. Wartung

Wir sind bereit, Wartungsarbeiten während der normalen Betriebsstunden, im Einzelfall auf Anforderung, durchzuführen. Hierbei gelten die Reparaturbedingungen der Fritzsche und Steinbach Bürosysteme GmbH. Die Fahrkosten und Technikerkosten werden gemäß den jeweils gültigen Preisen für Wartungsarbeiten berechnet. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages sind diese Kosten in der monatlichen Servicepauschale kalkuliert.
Für Schäden, die durch Verzögerung bei der Wartung/Reparatur des Gerätes entstehen, können wir, außer im Fall grob fahrlässigen Verhaltens, nicht haftbar gemacht werden.

10. Schadenersatz

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufgegenstände zurückzunehmen, wobei die nachfolgenden Entschädigungen beansprucht werden können:
a)ein monatlicher Mietzins in Höhe von 3% der Kaufsumme
b)eine Abnutzungsgebühr in Höhe von 25% der Kaufsumme
Weitgehende Rechte wegen unsachgemäßer Behandlung der Kaufobjekte bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen ist Dresden. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Chemnitz ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Chemnitz, Juni 2002